GVH- Ticket

WAS ist im GVH-Ticket enthalten?                                                                                                                                                                    
Es sind alle Busse und Bahnen der ÜSTRA in Hannover sowie die S-Bahnen der DB im Großraum Hannover und alle Regionalbahnen aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) im GVH-Geltungsbereich (daher die Dopplung eines bestimmten Teilgebietes mit dem LaSeTi) enthalten.

WIE VIEL kostet uns das?                                                                                                                                                
Aktuell kostet das GVH-Ticket im WS 18/19 23€ pro Monat bzw. 138€ im Semester.

WELCHE Leistungen sind dabei? Reisen mit…                                                                                                            
…Kind:                
Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres, die noch nicht die Schule besuchen, werden unentgeltlich befördert, wenn Sie sich in Begleitung befinden. Nicht begleitete Kinder unter 6 Jahren werden nicht befördert. Für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren wird ein separates Kinderticket fällig.

...Haustieren:    
Lebende Haustiere dürfen bis zur Größe einer Hauskatze in verschlossenen Transportboxen (also nicht auf dem Schoß) kostenfrei mitgenommen werden. Das eine „Hauskatze“ auch mal so groß wie eine Norwegische Waldkatze oder Savannah werden kann, solltet ihr als angehende Tiermediziner natürlich wissen ;). Hunde werden ebenfalls entgeltfrei mitgenommen, wenn es sich um einen Polizeihund, einen Blindenführhund, einen Behindertenbegleithund oder einen Therapiehund handelt, dessen Mitnahme als therapeutische Notwendigkeit für die den Hund mitführende                   Person nachgewiesen ist. Ansonsten wird für Hunde ein Kinderticket fällig. Außerdem gibt es die Möglichkeit eine übertragbare GVH MobilCard des Ein-Zonen-Preises für euren Hund zu kaufen oder ihn statt einer Person bei einem Tages- Gruppenticket mitzunehmen. Pro Tages-Gruppenticket bzw. pro GVH MobilCard könnt ihr jedoch höchstens einen Hund mitnehmen. Gleiches gilt auch bei der Nutzung des NiedersachsenTickets der Niedersachsentarif GmbH und des Schönes-Wochenende-Tickets der Deutschen Bahn, wenn ihr mit der ÜSTRA und/ oder regiobus im GVH Tarifgebiet weiterfahrt. Bitte beachtet aber die allgemeine Maulkorb- und Leinenpflicht, von der nur Blinden- und Begleithunde ausgenommen sind.

…Fahrrad:          
Je nach Unternehmen könnt ihr euer Rad (max. ein Fahrrad pro Person) zu  den folgenden Zeiten entgeltfrei mitnehmen:
regiobus:            Mo – Fr                              19:00 – 5:00 Uhr

              Sa, So, feiertags                 ganztäggig 

ÜSTRA:                Mo –Fr                               8:30 – 15:00 Uhr; 19:00 – 5:00 Uhr

               Sa, So, feiertags               ganztägig 
Außerhalb dieser Zeiten ist die Fahrradmitnahme untersagt; bei Zuwiderhandeln ist der erhöhte Fahrpreis zu zahen.

EVU:                     Mo –Fr                               8:30 – 15:00 Uhr; 19:00 – 5:00 Uhr

                Sa, So, feiertags               ganztägig
Außerhalb dieser Zeiten ist für die Fahrradmitnahme unabhängig von der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ein zusätzliches Einzel-, Sammel- oder Tages-Ticket für eine Zone oder eine zusätzliche GVH MobilCard für eine Zone erforderlich. Bei Zuwiderhandeln ist der erhöhte Fahrpreis zu zahlen.

WANN kann ich mich BEFREIEN lassen?                                                                                                                
Für das LaSeTi und das GVH-Ticket gelten die gleichen Befreiungsbestimmungen: Befreit werden kann unter anderem, wer sich in einem vorgeschriebenen Praxissemester befindet (sprich unser PJ) oder auch, wer sich „zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches [aufhält], z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion“ (Auszug aus dem Vertrag zum Landesweiten Semesterticket).

Für Doktoranden an unseren Außenstellen bedeutet das konkret:

Büsum: Ihr könnt euch von beidem befreien lassen, da Ihr in keinem Geltungsbereich seid.

Bakum: Ihr seid in Niedersachsen, müsst also das LaSeTi zahlen. Vom GVH-Ticket könnt Ihr euch      befreien lassen.

Ruthe: Ihr seid in beiden Geltungsbereichen, müsst also auch beides zahlen.

 

PJler melden sich für eine Befreiung bitte im Studierendensekretariat bei Herrn Tobias Niß und Doktoranden bei Frau Johanna Kroll im Tower. Wer regulär an der TiHo studiert und die Vorlesungen hier besucht, kann sich nicht befreien lassen! Die TiHo befreit auch nicht aus sozialen Gründen vom Semesterticket.

 

Bei der Validierung eurer TiHo-Card werden die entsprechenden Gültigkeitszeiträume eurer Tickets aktualisiert. Achtet daher bitte darauf, euch rechtzeitig zum folgenden Semester zurückzumelden und lasst eure Karte (im EG des Towers am Bünteweg oder im Scills Lab am BiDamm) pünktlich validieren. Sollte eure Karte nicht mehr lesbar sein, könnt ihr bei der IDS im Tower eine neue beantragen (die erste ist kostenlos, jede weitere kostenpflichtig; gilt nicht bei verlorenen Karten).

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