Landesweites Semesterticket

Die Idee zum landesweiten Semesterticket (LaSeTi) für Bremen und Niedersachsen entstand 2013 in der VerkehrsLandesAstenKonferenz (VLAK) nach dem Vorbild in NRW und wurde seither hauptsächlich von der VLAK und der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) unter anderem in Zusammenarbeit mit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) vorangebracht. Zum 01.09.2018 trat das LaSeTi nun endlich für die ersten Hochschulen in Kraft, seit dem 01.10.2018 auch für uns an der TiHo.                                   

WAS bringt uns das LaSeTi?                                                                                                                                      
Durch das LaSeTi erübrigen sich die bisherigen Einzelverträge der Hochschulen mit den EVUs über Einzelstrecken. Von nun an darf mit dem LaSeTi der gesamte Nahverkehr (z.B. die Regionalbahnen RE) in ganz Niedersachsen und Bremen – und teilweise sogar darüber hinaus bis beispielsweise nach Münster (Westf) oder Hamburg – genutzt werden. Zwischen Bremen Hbf und Norddeich/ Emden Außenhafen (IC56) sowie Leer und Norddeich Mole/ Emden Außenhafen (IC35) darf zusätzlich der Intercity der DB genutzt werden.

WIE VIEL kostet uns das?                                                                                                                                      
Für das erste Semester, das WS 18/ 19, kostet uns das LaSeTi an der TiHo 81,92€. Das ist verglichen mit unseren bisherigen Einzelverträgen über nur wenige Strecken recht billig – zumal wir einen Rabatt gewährt bekommen, da wir noch das GVH-Ticket zusätzlich zahlen müssen und hier ein Teil des Streckengebiets des LaSeTi bereits enthalten ist. Die aktuellen Preise könnt ihr 
https://www.dein-semesterticket.de/alles-zum-ticket/aktuelle-preise/ und die weitere Preisentwicklung https://www.dein-semesterticket.de/werdegang-des-tickets/preisentwicklung/einsehen.

WELCHE Leistungen sind dabei? Reisen mit…                                                                                             
…Kind:                
Innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsenstarifs (entspricht nicht! Dem ganzen Geltungsbereich des LaSeTi; nähere Infos auf der Website der NITAG) fahren Kinder bis einschließlich 5 Jahre kostenfrei. Zwischen 5 und 14 wird ein Kinderticket fällig und ab 15 Jahren ein Erwachsenenticket. Hier macht dann vielleicht eine Jugendbahncard für Vielfahrer Sinn.

…Haustieren:    
Innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsenstarifs dürfen Haustiere bis zur Größe einer Hauskatze in verschlossenen Transportboxen (also nicht auf dem Schoß) kostenfrei mitgenommen werden. Das eine „Hauskatze“ auch mal so groß wie eine Norwegische Waldkatze oder Savannah werden kann, solltet ihr als angehende Tiermediziner natürlich wissen ;). Ansonsten wird für Hunde ein Kinderticket fällig. Bitte beachtet aber die allgemeine Maulkorb- und Leinenpflicht, von der nur Blinden- und Begleithunde ausgenommen sind.

…Fahrrad:          
Hierfür müsst ihr generell immer ein Ticket lösen. Welches das ist, regelt jeder Verkehrsverbund anders. Hier müsst Ihr euch direkt beim Verbund informieren. Innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsenstarifs ist eine Fahrradtageskarte des Niedersachsenstarifs erforderlich, außerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsenstarifs eine Fahrradtageskarte des Nahverkehrs Deutschland. In den beiden Intercitys IC 56 und IC 35 (sowie in jedem anderen IC auch unabhängig vom LaSeTi) müsst ihr im DB Reisezentrum noch einen kostenpflichtigen Stellplatz zur Fahrradtageskarte dazu buchen.

WANN kann ich mich BEFREIEN lassen?                                                                     
Für das LaSeTi und das GVH-Ticket gelten die gleichen Befreiungsbestimmungen: Befreit werden kann unter anderem, wer sich in einem vorgeschriebenen Praxissemester befindet (sprich unser PJ) oder auch, wer sich „zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches [aufhält], z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion“ (Auszug aus dem Vertrag zum Landesweiten Semesterticket).

Für Doktoranden an unseren Außenstellen bedeutet das konkret:

Büsum: Ihr könnt euch von beidem befreien lassen, da Ihr in keinem Geltungsbereich seid.

Bakum: Ihr seid in Niedersachsen, müsst also das LaSeTi zahlen. Vom GVH-Ticket könnt Ihr euch      befreien lassen.

Ruthe: Ihr seid in beiden Geltungsbereichen, müsst also auch beides zahlen.

PJler melden sich für eine Befreiung bitte im Studierendensekretariat bei Herrn Tobias Niß und Doktoranden bei Frau Johanna Kroll im Tower. Wer regulär an der TiHo studiert und die Vorlesungen hier besucht, kann sich nicht befreien lassen! Die TiHo befreit auch nicht aus sozialen Gründen vom Semesterticket.

Bei der Validierung eurer TiHo-Card werden die entsprechenden Gültigkeitszeiträume eurer Tickets aktualisiert. Achtet daher bitte darauf, euch rechtzeitig zum folgenden Semester zurückzumelden und lasst eure Karte (im EG des Towers am Bünteweg oder im Skills Lab am BiDamm) pünktlich validieren. Sollte eure Karte nicht mehr lesbar sein, könnt ihr bei der IDS im Tower eine neue beantragen (die erste ist kostenlos, jede weitere kostenpflichtig; gilt nicht bei verlorenen Karten).

Nachfolgend findet Ihr noch eine Streckenübersicht mit den erweiterten Zielen außerhalb Niedersachsens und Bremens.

Mehr Infos gibts darüber hinaus unter www.dein-semesterticket.de.

 

© Niedersachsentarif GmbH

Diese Karte darf nicht für andere Zwecke ohne vorherige Genehmigung weitergegeben oder kopiert werden.                         
Diese Streckennetzkarte gilt ausschließlich für Studierende der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover; Studierende anderer Hochschulen sind von der Nutzung dieser Karte ausdrücklich ausgenommen.

Bielefeld Hbf ·  Beispiel für die erste/ letzte gültige Haltestelle des LaSeTi

____________  Gültigkeitsbereich des LaSeTi; aus Übersichtsgründen wurde darauf verzichtet, jede Haltestelle einzeln auf den Routen darzustellen

_____ 1 _____  Zwischen Bremen Hbf und Norddeich/ Emden Außenhafen sowie Leer und Norddeich Mole/ Emden Außenhafen darf zusätzlich der Fernverkehr (IC/ EC) der DB genutzt werden.

-------- 2 -------- Die Strecke zwischen Bad Bentheim und Neuenhaus über Nordhorn wird voraussichtlich ab dem Frühjahr 2019 in Betrieb genommen.

 

 
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